Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer ist verpflichtet, eine vollständige Motorradschutzbekleidung, bestehend aus Stiefeln, Handschuhen, Helm sowie einem passiven oder aktiven Rückenprotektor zu tragen.
Für alle besteht zur Abdeckung von möglichen Transportkosten und eventuell gewünschter privatärztlicher Behandlungen die Pflicht eines ausreichenden Auslandskrankenschutzes, sofern die Trainingsveranstaltung nicht in Deutschland stattfindet. Wer über eine ADAC Plus Mitgliedschaft verfügt, hat zumindest den Rücktransport aus dem Ausland sicher gestellt sowie auch die weitere Versorgung.
Medizinische Behandlungskosten werden in der Regel von den gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen übernommen. Hier ist jedoch eine Rücksprache mit der jeweiligen Krankenkasse sinnvoll.
