Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Anmeldung/Zahlung

Die Anmeldung zu Trainingsveranstaltungen kann nur mit dem von der Triple M Event GmbH&Co.KG (nachfolgend Triple M genannt) vorgesehenen Anmeldeformular in schriftlicher Form durch das Buchungssystem erfolgen. Die Anmeldung gilt ab Eingang bei Triple M als verbindlich. Die aufgeführten Preise gelten bei Veranstaltungen im EU-Ausland für Privatpersonen. Bei B2B Kunden kann aufgrund der MwSt.-Sätze der jeweiligen Länder der Rechnungsbetrag abweichen.

Die Teilnahmegebühr ist nach Anmeldung umgehend auf folgende Bankverbindung zu überweisen

Kontoinhaber:              Triple M Event GmbH&Co.KG

IBAN:                           DE18 1007 0024 0617 5020 00
BIC/SWIFT-Code:        DEUTDEDBBER

Kreditinstitut:                Deutsche Bank 

bzw. wird bei Zustimmung zum Lastschriftverfahren von der angegebenen Bankverbindung des Kunden eingezogen. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass er die Vorabankündigung des SEPA-Lastschrifteinzugstermins ausschließlich mit seiner Anmeldebestätigung per E-Mail erhält.

Die Gläubiger-Identifikationsnummer von Triple M lautet: DE16ZZZ00001530632

Für Fehleingabe bei den Kontodaten, Unterdeckung des Kontos oder unberechtigtem Widerspruch haftet der Kunden und wird mit einer Gebühr in Höhe von 10,00 € + Bankgebühr zusätzlich zum Startgeld belastet. Dem Teilnehmer obliegt es nachzuweisen, falls geringere Kosten entstanden sind. Sollte bei Veranstaltungsbeginn die Teilnahmegebühr nicht vollständig entrichtet worden sein und kein Nachweis über die vollständige Zahlung besteht, behält sich Triple M vor, die Leistung dem Teilnehmer gegenüber zu verweigern und bei nicht fristgerechter Bezahlung, die Anmeldung ohne weitere Zahlungsaufforderung zu stornieren bzw. vom Vertrag zurückzutreten.

 

2. Haftungsausschluss

Die Teilnehmer/ Fahrzeugeigentümer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen von Triple M teil. Jeder Teilnehmer verzichtet mit Anmeldung/Abgabe des unterschriebenen Haftungsverzichts auf jegliche Schadensersatz- und sonstige Haftungsansprüche gegenüber Triple M und seinen Mitarbeitern und deren Mitveranstaltern, sowie dessen Vertretern und Erfüllungsgehilfen, den Rennstreckeneigentümern, deren Streckenposten, Helfern und Rettungsdienstpersonal, Renndiensten, Herstellern und allen anderen Personen, Behörden, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.

Jeder Teilnehmer haftet selbst für Schäden an Personen und Sachgütern, die durch dritte Personen verursacht werden, die nicht im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen und keine gültige Nennbestätigung/Haftungsverzicht vorweisen können, außer für Schäden aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens und außer sonstigen Schäden die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung (auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises) beruhen. Dies gilt nur, soweit die entstandenen Schäden nicht durch eine Versicherung des Teilnehmers/Fahrzeughalters abgedeckt werden. Diese Teilnehmer haften selbst für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Sach- und Personenschäden an Dritten.

Triple M übernimmt keine Haftung für den Zustand der Rennstrecke und deren dazugehörige Einrichtungen und Gebäude. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben unberührt und unwirksam.

Sollte es seitens des Rennstreckenbetreibers infolge von Sach-, Personen- und sonstigen Schäden zu Ausfall von Fahrzeiten auf der Rennstrecke bzw. Fahrstrecke kommen, kann Triple M dafür nicht in Haftung genommen werden, sofern die Umstände nicht durch Triple M verursacht wurden.

Im Falle einer eintretenden oder festgestellten Verletzung im Laufe der Veranstaltung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die motorsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende die behandelnden Ärzte von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber dem Veranstalter Triple M und bei der Veranstaltung an verantwortlicher Stelle offiziell tätigen Mitarbeitern.

Führt ein Teilnehmer ein nicht auf Ihn zugelassenes Fahrzeug ist der Fahrzeughalter über die Haftungsausschlusserklärung in Kenntnis zu setzen. Triple M überträgt die Verantwortung der Kenntnisnahme dem Teilnehmer, der sich angemeldet hat. Kommt dieser der Verpflichtung nicht nach, stellt Fahrzeugeigentümers frei.

 

3. Teilnahmebedingungen

Dem Teilnehmer ist bewusst, dass er an einer Risikosportart/-veranstaltung teilnimmt und dies auf eigene Gefahr geschieht. Dem Teilnehmer ist weiterhin bewusst, dass sie/er weder unter Alkohol, Drogen oder Medikamenteneinfluss stehen darf und eine angemessene Schutzbekleidung (Helm, Leder-Protektorenschutzbekleidung, Stiefel und Rückenprotektor passiv/aktiv) zu tragen ist. Das Fahren mit Textilbekleidung ist nicht zulässig. Verstöße gegen die oben angeführten Punkte, können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen, ohne Ersatz der Teilnahmegebühr.

Verursacht ein Teilnehmer Schäden an der Rennstrecke bzw. deren Nebenanlagen, wird er in voller Höhe des entstandenen Schadens haftbar gemacht. Die Weisungsbefugnis liegt beim Team von Triple M und dessen Mitveranstaltern. Gefährdet ein Teilnehmer durch riskante, rücksichtslose Fahrweise Leben und Gesundheit anderer Teilnehmer, kann er von der Veranstaltung ohne Nenngeldrückerstattung ausgeschlossen werden. Die Entscheidung darüber obliegt Triple M.

Die Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass sie andere Teilnehmer nicht durch ihr Verhalten gefährden. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, sein Fahrzeug nicht Dritten zur Verfügung zu stellen, die selbst nicht Teilnehmer dieser Veranstaltung sind. Darüber hinaus wird der Teilnehmer sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen und hat den Teilnehmerbetrag für den nicht angemeldeten Fahrer in voller Höhe zu entrichten.

 

4. Preis/Leistung

Die Leistungen und Preise für die entsprechenden Veranstaltungen sind der jeweils gültigen Anmeldebestätigung zu entnehmen. Ist die angegebene Zahlungsfrist aus der Anmeldebestätigung verstrichen, gilt der jeweils aktuelle Preis für das Event. Der Hintergrund ist, dass es vier verschiedene Preisstufen gibt, die an die Zeiträume der Buchung/ Zahlung gebunden sind. Je früher gebucht und gezahlt wird, je günstiger ist das Event. Nicht angegebene Leistungen sind nicht enthalten. Verpflegungs- und Übernachtungskosten sind vom Teilnehmer zu übernehmen. Mündlich getroffene Vereinbarungen sind ohne schriftliche Bestätigung ungültig.

 

5. Absagen oder Änderung der Veranstaltung

Triple M kann aus begründetem Anlass die Trainingsveranstaltung bis eine Woche vor Beginn absagen oder den Programmablauf ändern. Kurzfristigere Änderungen oder Absagen sind zulässig, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, außerordentliche Umstände (höhere Gewalt) oder extreme Wettersituationen eintreten, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind oder der Strecken- oder Platzbetreiber zurücktritt. In diesen Fällen kann der gesamte Teilnahmebetrag rückerstattet werden bzw. wird dies auf dem Kundenkonto gutgeschrieben. Bei Ausfall an Fahrtzeiten durch schlechte Witterungsbedingungen, Sturz oder sonstigen Fahrbeeinträchtigungen besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr.

 

6. Stornierung/ Umbuchung oder Rücktritt

Erscheint ein Teilnehmer nicht zu der von Ihm gebuchten Veranstaltung, ohne seine Teilnahme abgesagt zu haben, wird das komplette Nenngeld einbehalten. Sollte ein Teilnehmer keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, gelten folgende Stornosätze.

  • bei Absage innerhalb von 48 Stunden nach Buchung wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben
  • bei Absage > 90 Tage werden 40,00€ Bearbeitungsgebühr erhoben
  • bei Absage 45 bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 25% des Nenngeldes fällig
  • bei Absage 44 bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Nenngeldes fällig
  • bei Absage 20 bis 0 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 100% des Nenngeldes fällig

Die Stornierung hat schriftlich per E-Mail zu erfolgen und muss seitens Triple M bestätigt werden. Die Stornosätze beziehen sich ausschließlich auf die jeweiligen Startgelder und nicht auf etwaig gebuchte Versicherungen. Versicherungsleistungen können nicht storniert werden, da diese mit Buchung automatisch an den Versicherer übermittelt werden & Ihre Gültigkeit erlangen.

Der Teilnehmer ist einmalig auf Kulanzbasis berechtigt, innerhalb von 10 Tagen nach Stornierung, einen Ersatzfahrer in der von Ihm ursprünglich gebuchten Gruppe zu benennen. Eine erneute Übertragung des Startplatzes durch den nachgerückten Teilnehmer ist danach nicht mehr möglich. Versicherungsleistungen sind nicht übertragbar.

Die Bearbeitungsgebühr für den Teilnehmerwechsel beträgt 40,00€ und ist durch einen der beiden Parteien zu entrichten. 

Ab 48 Stunden vor dem Beginn der Veranstaltung (1 Fahrtag 08:00 Uhr) ist die Ernennung eines Ersatzfahrers nicht mehr möglich.  

Eine Stornierung aufgrund etwaiger behördlicher Anordnungen (Testpflicht oder 2G Vorgaben) gelten ab der Saison 2022 nicht mehr als Stornierungsgrund. 

 

7. Fahrzeuge & Veranstaltungsablauf

Der Veranstaltungsort ist exklusiv von Triple M und seinen Mitveranstaltern gemietet. Nur gemeldeten Teilnehmern sowie Begleitpersonen ist es gestattet, sich auf dem Eventgelände aufzuhalten. Triple M behält sich im Konfliktfall vor, Begleitpersonen und ggf. Teilnehmer vom Veranstaltungsgelände zu verweisen bzw. einen Platzverweis zu erteilen. Sollte ein Teilnehmer auf Grund seiner Verhaltensweise vom Gelände verwiesen werden, erfolgt dies ohne Erstattung des Nenngeldes. Der Teilnehmer ist selbst für die richtige Gruppenzuordnung verantwortlich.  Bei Fehleinschätzungen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung, ohne jegliche Rückerstattung des gezahlten Nenngeldes auszuschließen. Ferner ist der Teilnehmer für die Einhaltung der dB Obergrenzen der jeweiligen Rennstrecke verantwortlich. Bei Nichteinhaltung ist Triple M berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung, ohne jegliche Rückerstattungsansprüche auszuschließen.

Das Fahrzeug hat sich in einem gepflegten Zustand zu befinden und darf keine sicherheitsrelevanten Mängel aufweisen. Lichtanlage, Spiegel und Blinker müssen demontiert bzw. abgeklebt und die Bremsanlage und das Lenkkopflager funktionstüchtig sein. Die Auspuffanlage hat dem vorgegebenen Standard des Streckenbetreibers zu entsprechen. Das Bremslicht muss abgeklebt/abgeklemmt oder ggf. die Birne demontiert werden, damit der nachfolgende Fahrer nicht vom Bremslicht/-punkt irritiert wird. Die tägliche Fahrerbesprechung und Sichtprüfung des Fahrzeugs sind zwingend notwendig und Voraussetzung, um an der Veranstaltung teilzunehmen.

 

10. Transponder Zeitmessung

Die Nutzung eines Transponders während des Events ist aus sicherheitsrelevanten Aspekten vorgeschrieben um die Gruppen so homogen als möglich einzuteilen und neu zu gruppieren. Sollte ein Transponder beschädigt (Kratzer, Sturzspuren usw.) werden, fällt eine Wertminderungspauschale von 130,00€ an, sofern der Transponder noch funktionstüchtig ist. Bei Totalschaden oder Verlust des Transponders wird ein Betrag in Höhe von 519,00€ berechnet und der Transponder wird an den Kunden übergeben. Bei Mitnahme des Transponders nach Veranstaltungsende, muss dieser schnellmöglich versichert (519€) an Triple M gesendet werden. Ab dem 4. Werktag nach Eventende berechnen wir täglich 10,00€ Mietausfall.

 

9. Sonstiges

Der Teilnehmer ist für seinen ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherung) verantwortlich, da der Veranstalter lediglich eine Veranstalterhaftpflicht abschließt, die den Veranstalter im Schadensfall absichert. Der Teilnehmer willigt ein, das Triple M das Bildmaterial für Werbezwecke verwenden darf und die kommerzielle Nutzung durch Teilnehmer oder Dritte nur mit Zustimmung des Veranstalters Triple M möglich ist. Für die Kenntnisnahme der jeweiligen Rennstreckenordnung ist der Teilnehmer verantwortlich. Der Verkauf von Waren und Dienstleistungen obliegt der Genehmigung des Veranstalters Triple M und führt bei Nichteinhaltung zur sofortigen Strafgebühr in Höhe von 400,00 € mit gleichzeitigem Ausschluss von der Veranstaltung. Entstehender Müll ist in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen. Eventuell anfallender Sondermüll ist nach der Veranstaltung durch die Teilnehmer zu entsorgen. Für den Umgang, die Lagerung und den Transport von Kraftstoffen gelten die speziellen gesetzlichen Bestimmungen. Mit der Online-Anmeldung hat der Teilnehmer diese Vertragsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

 

 

 

10. Gerichtsstand und Salvatorische Klausel

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das Amtsgericht Pankow/Weißensee bzw. das Landgericht Berlin. Ist oder wird eine der obigen Bestimmungen unwirksam, berührt das die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die Beteiligten werden die unwirksame/n Bestimmung/en durch solche ersetzen, die zulässig sind und dem gewollten möglichst nahekommen.

 

Stand 01.04.2022