Versicherung

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Wuerttembergische Unfallversicherung Bedingung

Unfallversicherung

Das Entgelt für die Unfallversicherung beträgt 17,00 € pro Veranstaltungstag
(inkl. gesetzlicher Steuern)

Grundsumme: 100.000 EUR
Leistung bei Vollinvalidität: 300.000 EUR (300% Progression)
Todesfallleistung: 10.000 EUR
Kosten für kosmetische Operation: 15.000 EUR
Sofortleistung Schwerverletzung: 5.000 EUR
Bergungskosten Inland: 15.000 EUR / Ausland: 30.000 EUR

Die Versicherung der Wuerttembergische Die Versicherung umfasst im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AUB 2016) nur die Unfälle, von denen die versicherte Person während des lizenzpflichtigen / lizenzfreien Motorradrennens sowie hierzu gehörende Trainings, Qualifyings, Kurvenschule, Trainingsspezial und Perfektionstraining betroffen wird. Das Wegerisiko ist nicht mitversichert.  

 

 

Hanse Merkur Versicherung

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Hanse Merkur Rücktrittsversicherung Bedingung

Schadensmeldung Rücktrittsversicherung

Ticket-Rücknahmeversicherung

Das Entgelt für die Rücktrittsversicherung richtet sich nach der Höhe des Eventpreises
(inkl. gesetzlicher Steuern)

Solltest Du während der Saison stürzen und verletztungsbedingt (ärztliches Attest) ausfallen, schützt Dich diese Versicherung vor den Storno/ bzw. Ausfallkosten für das gebuchte Renntraining. Versicherungssummen koennen nicht erstattet werden. Die Buchung der Rücktrittsversicherung ist nur zeitgleich mit der Buchung zur entsprechenden Veranstaltung möglich!

Gegen was sind Sie versichert?


  • Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung der versicherten Person
  • Unerwartete Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum ab 2500€ (Haus und Hof)
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit
  • Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen der versicherten Person an einer Schule/Universität.


Im Versicherungsfall werden Euch folgende Dinge erstattet:

  • die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten bei Nichtantritt der Reise
  • die Hinreisemehrkosten bei verspätetem Antritt der Reise, maximal jedoch bis zur Höhe der Stornokosten, die bei Nichtantritt der Reise angefallen wären aus versichertem Grund.
  • Mitversichert sind ebenfalls zusätzlich gebuchte Leistungen, wie z.B. Transpondermietgebühren etc.

 

Was ist im Schadensfall zu tun?

Im Schadenfall melde Dich bitte unverzüglich per Email ([email protected]) bei uns, und fülle das< Schadensformular welches Du auf dieser Seite zum download findest aus und faxe es an +49 (0)30 - 13 88 35 54, damit wir alles weitere in die Wege leiten können.

Die ausgefüllte Schadensmeldung muss vor Eventbeginn (1 Fahrtag 08:00 Uhr) bei uns per Email/ Fax eingegangen sein, damit der Schaden reguliert werden kann.

Der Versicherer wird sich nach der Schadensmeldung durch uns, unverzüglich mit Dir in Verbindung setzen.

 

Der Versicherung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • sämtliche Buchungsunterlagen (Nennbestätigung)
  • ärztliche Bescheinigungen mit Abgabe der Diagnose und Behandlungsdaten
  • bei Arbeitsplatzverlust bzw. Wiederaufnahme eines Arbeitsverhältnisses eine Bescheinigung des alten und neuen Arbeitgebers
  • bezahlte Original-Kostennachweise
  • bei Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde
  • bei notwendigen Wiederholungen von nichtbestandenen Prüfungen eine Bescheinigung der Schule/Universität/Hochschule
  • bei Wehrdienst, Wehrdienstübung, Zivildienst Bescheinigung der staatlichen Stelle